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Klage des Ober-Studienrats Niethammer gegen den Rector Weiller wegen grober Subordinations-Verletzung
(18. 10. 1809)
 

An

Seine Königliche Majestät

von Baiern pp pp

zum Königlichen Geheimen Ministerium des Innern
 
 

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König,

Allergnädigster König und Herr!

Eure Königliche Majestät rufe ich an um Genugthuung wegen einer groben Beleidigung, die sich der Rektor Weiller von hier in amtlichen Verhältnissen wider mich erlaubt hat.

Am 8.Aug.l.J. früh Morgens kam der Rector Weiller, in Begleitung des Professors Meilinger, in mein Zimmer herein gestürmt, um, wie er sich ausdrückte, "im Beiseyn des Professors Meilinger, den er als Rectorats-Mitglied in dieser Absicht mit sich genommen habe, sich Erklärung darüber von mir auszubitten, daß man durch die Abänderung des von ihm gesetzten Prüfungstermins ihn vor der ganzen Studienanstalt und selbst vor der ganzen Stadt prostituiert habe. Ich hätte mit voller Befugniß den ganzen, in seiner Form völlig nichtigen, Vortrag geradehin mit der Erklärung abweisen können: daß er mit seiner vermeinten Beschwerde sich gar nicht an mich , sondern an das königliche geheime Ministerium des Innern zu wenden habe." Ich wollte aber dem Rector Weiller einen Beweis von Achtung dadurch geben, daß ich versuchte, ihn durch eine einfache Auseinandersetzung des actenmäßigen Ganges der in der Sache ergangenen Verfügungen, die ihn nur durch Mißverständniß so in Harnisch gejagt haben konnten, zu beruhigen; welches ich umso leichter zu bewirken hoffen mußte, da in der That die Acten ergeben, daß der Rector Weiller lediglich sich selbst die Schuld daran, daß er compromittiert war, zuzuschreiben hatte.

Allein, weit entfernt, durch meine, mit der höchsten Gelassenheit gegebenen, Aufschlüsse beruhiget zu werden, fuhr vielmehr der Rector Weiller mit steigender Heftigkeit fort, direct weiter (an) mich die Beschuldigung manigfaltiger Unannehmlichkeiten, die ihm während dieses Studienjahrs durch mich in seinem Amte zugefügt seyen, zu richten. Alle Erinnerung, daß in amtlichen Verhältnissen durch mich gar nichts verfügt werden könne, so wie selbst die Erinnerung an mannigfaltige Beweise persönlicher Achtung, welche ich dem Rector Weiller bei allen Gelegenheiten gegeben hatte, fruchteten nichts, und konnten nicht verhindern, daß er sich zuletzt bis zu der groben Beschuldigung vergaß, die Rede auszustoßen: "ich sehe wohl, worauf es angelegt ist. Sie haben mich dies ganze Jahr über schikanirt und gehudelt, damit ich mein Amt niederlegen sollte: das kann ich thun, ich werde meine Entlassung nehmen."

Ich würde ohne Zweifel Entschuldigung verdienen, wenn ich eine so empörende Verletzung meines amtlichen Charakters mit Heftigkeit erwidert hätte. Ich habe aber, mit völliger Ruhe, nur folgendes darauf geantwortet: "Was Sie über meine Gesinnung für oder wider Sie glauben wollen, darüber kann ich Ihnen eine andere Überzeugung allerdings nicht aufdringen; aber ich kann in meinem Innern darüber sehr ruhig seyn: daß Ihre Beschuldigung meinen persönlichen Charakter angreift, könnte ich ebenfalls ruhig über mich ergehen lassen: daß sie aber meinen amtlichen Charakter angreifen, und in Gegenwart eines Rectoratsmitglieds in einer amtlichen Unterredung mich ins Angesicht einen Schikanör und einen Hudler nennen; daher bin ich genöthigt, eine solenne Satisfaction zu fordern; und es thut mir leid, daß Sie Unannehmlichkeit davon haben werden."

Sosehr es von der einen Seite meine Kränkung vermehren müßte, daß der Rector Weiller einen amtlichen Zeugen mitgebracht hatte, um mich in dessen Beiseyn solenn zu insultiren; so erwünscht ist es mir auf der andern Seite für meine Anklage einen amtlichen Zeugen zu haben.

Ich habe diesen Vorfall sogleich dem Vorstand der K.Ministerial Studien-Sektion, der wenige Tage nachher aus dem Bade zurückkam, angezeigt, dabei aber zugleich erklärt: "daß ich, wenn der Rector Weiller seine Entlassung wirklich fordern und erhalten würde, meine Klage zu unterdrücken bereit wäre, und deshalb sie auch einige Zeit aufschieben wolle." Dieser Erklärung zufolge habe ich geglaubt, die äußerste Frist abwarten zu müssen. Nachdem aber, seit nun mehr als 2 Monaten, von dem Rector Weiller gar kein Schritt zu Erfüllung seiner Drohung geschehen ist; vielmehr derselbe sich laut äußerte zur ferneren Beibehaltung des Rectorats ermuntert worden zu seyn; darf ich nicht länger zögern, meine Klage vor den Thron Eurer Königlichen Majestät zu bringen.

Eure Königliche Majestät können ohne Zweifel nicht zugeben, daß Staatsdiener, deren ungehinderte Wirksamkeit auf ihrem durch legale Formen geführten Amts-Ansehen beruhet, auf eine so emp"rende Weise beschimpft werden. Ich darf also nicht zweifeln, daß Eure Königliche Majestät meiner gerechten Klage gnädiges Gehör verleihen, und zu verordnen geruhen werden, daß der Rector Weiller wegen dieser groben Verletzung der meinem amtlichen Charakter schuldigen Achtung nach den bestehenden Gesetzen streng bestraft, und zugleich, zu einer Genugtuung für mich, zu einer solennen Abbitte angehalten werde.

In höchster Ehrfurcht und Unterwrfigkeitÿ

Eurer Königlichen Majestät

allerunterthänigst treu gehorsamster

Niethammer

Ober-Studien-Rath

München, den 18ten Oct.

1809